AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) vom Gästehaus garni in Teltow
Die AGB gelten bei Vermietung von Gästezimmern und / oder Ferienwohnungen im Gästehaus garni vertreten durch die Inhaberin Dagmar Steinmetz Gartenstraße 27 in 14513 Teltow.
1. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Gästezimmern, sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen des Gästehauses.
2. Abweichende Bestimmungen, auch Allgemeine Geschäftsbedingungen des Gastes, gelangen nur dann zur Anwendung, wenn dies zuvor ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
3. Der Gastaufnahmevertrag gilt als geschlossen, wenn die Ferienwohnung und / oder Gästezimmer vom Gast bestellt und vom Vermieter bestätigt wurde. Für die Bestätigung ist sowohl die schriftliche, als auch die kurzfristige mündliche Form bindend. Der Gastaufnahmevertrag verpflichtet Gast und Vermieter zur Einhaltung und kommt nur zwischen Vermieter und Gast, sowie die ihn begleitenden Personen zustande. Eine nicht genehmigte Beherbergung fremder Übernachtungsgäste wird mit dem 2-fachen Übernachtungsgrundpreis berechnet.
4. Der jeweilige Vertrag kommt grundsätzlich nach mündlichem oder schriftlichem Antrag des Vertragspartners zustande.
5. Erfolgt die Zimmerbuchung durch einen Dritten für den Gast, haftet er dem Gästehaus gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Gästehaus-Aufnahmevertrag.
6. Die Zurverfügungstellung der Zimmer erfolgt ausschließlich zu Beherbergungszwecken eine Weitervermietung an Dritte ist nicht erlaubt.
7. Der Vermieter verpflichtet sich, dem Gast die Ferienwohnung und / oder Gästezimmer in einwandfreier Beschaffenheit nach gesetzlichen Vorschriften oder marktüblichen Gepflogenheiten zur Verfügung zu stellen.
8. Wenn der Gast vor dem Beginn des Aufenthaltes vom Vertrag zurücktritt oder später an- bzw. früher abreist als vereinbart, so ist er verpflichtet, dem Vermieter für die Tage, an denen er die reservierte Ferienwohnung oder das Zimmer nicht in Anspruch nimmt, den vereinbarten Mietpreis abzüglich der ersparten Eigenkosten zu zahlen. Die Zahlung wird spätestens fällig am Anreisetag der vereinbarten Mietzeit und ist im Voraus zu leisten. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen, den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen. Bis zur anderweitigen Vergabe des Quartiers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den errechneten Betrag zu zahlen.
9. Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Gästehauses zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast oder vom Besteller veranlasste Leistungen und Auslagen des Gästehauses gegenüber Dritten.
10. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Die Preise können von der Pension ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung der Pension oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und die Pension dem zustimmt.
11. Die Kosten bei kurzfristiger Stornierung (nach 11.00 Uhr des Anreisetages) betragen 90% des vereinbarten Mietpreises.
1. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Gästezimmern, sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen des Gästehauses.
2. Abweichende Bestimmungen, auch Allgemeine Geschäftsbedingungen des Gastes, gelangen nur dann zur Anwendung, wenn dies zuvor ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
3. Der Gastaufnahmevertrag gilt als geschlossen, wenn die Ferienwohnung und / oder Gästezimmer vom Gast bestellt und vom Vermieter bestätigt wurde. Für die Bestätigung ist sowohl die schriftliche, als auch die kurzfristige mündliche Form bindend. Der Gastaufnahmevertrag verpflichtet Gast und Vermieter zur Einhaltung und kommt nur zwischen Vermieter und Gast, sowie die ihn begleitenden Personen zustande. Eine nicht genehmigte Beherbergung fremder Übernachtungsgäste wird mit dem 2-fachen Übernachtungsgrundpreis berechnet.
4. Der jeweilige Vertrag kommt grundsätzlich nach mündlichem oder schriftlichem Antrag des Vertragspartners zustande.
5. Erfolgt die Zimmerbuchung durch einen Dritten für den Gast, haftet er dem Gästehaus gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Gästehaus-Aufnahmevertrag.
6. Die Zurverfügungstellung der Zimmer erfolgt ausschließlich zu Beherbergungszwecken eine Weitervermietung an Dritte ist nicht erlaubt.
7. Der Vermieter verpflichtet sich, dem Gast die Ferienwohnung und / oder Gästezimmer in einwandfreier Beschaffenheit nach gesetzlichen Vorschriften oder marktüblichen Gepflogenheiten zur Verfügung zu stellen.
8. Wenn der Gast vor dem Beginn des Aufenthaltes vom Vertrag zurücktritt oder später an- bzw. früher abreist als vereinbart, so ist er verpflichtet, dem Vermieter für die Tage, an denen er die reservierte Ferienwohnung oder das Zimmer nicht in Anspruch nimmt, den vereinbarten Mietpreis abzüglich der ersparten Eigenkosten zu zahlen. Die Zahlung wird spätestens fällig am Anreisetag der vereinbarten Mietzeit und ist im Voraus zu leisten. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen, den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen. Bis zur anderweitigen Vergabe des Quartiers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den errechneten Betrag zu zahlen.
9. Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Gästehauses zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast oder vom Besteller veranlasste Leistungen und Auslagen des Gästehauses gegenüber Dritten.
10. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Die Preise können von der Pension ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung der Pension oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und die Pension dem zustimmt.
11. Die Kosten bei kurzfristiger Stornierung (nach 11.00 Uhr des Anreisetages) betragen 90% des vereinbarten Mietpreises.
12. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, es sei denn, das Gästehaus hat die Bereitstellung bestimmter Zimmer schriftlich bestätigt. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung als 13.00 Uhr. Es sei denn, es wurden andere Vereinbarungen besprochen. Gebuchte Zimmer sind vom Gast bis spätestens 20.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages in Anspruch zu nehmen. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, hat das Gästehaus das Recht, gebuchte Zimmer nach 20.00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Gast hieraus Ersatzansprüche herleiten kann. Dem Gästehaus steht insoweit ein Rücktrittsrecht zu.
13. Der Anreisetag gilt als ein Miettag und wird als solcher berechnet. Es wird ein Übernachtungspreis vereinbart. Am Anreisetag stehen dem Gast die bestellten Zimmer und Ferienwohnungen ab frühestens 13.00 Uhr zur Verfügung. Am Abreisetag muss der Gast die Zimmer/Ferienwohnung bis 10 Uhr verlassen, um dem Vermieter Gelegenheit zu geben, diese für den nachfolgenden Gast wieder herzurichten. Bei darüber hinausgehender Nutzung werden 100% des Übernachtungspreises fällig, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden.
14. Die Nebenkosten (wie Strom, Heizung usw.) sind im Mietpreis inbegriffen. Das Mitbringen von Hunden bedarf unserer Zustimmung. Der Gast ist dazu verpflichtet, den Wunsch, ein oder mehrere Haustiere mitzubringen, vorab anzuzeigen. Wenn wir dem Mitbringen von Haustieren zustimmen, so geschieht dies unter der Voraussetzung, dass die Haustiere unter der ständigen Aufsicht des Gastes stehen sowie frei von Krankheiten sind und auch sonst keine Gefahr für die übrigen Gäste darstellen.
15. Das Gästehaus haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Gästehaus garni haftet für alle gesetzlichen und vertraglichen Ansprüche grundsätzlich nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.
16. Salvatoresche Klausel: Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
17. Der Vertragspartner haftet für sämtliche Schäden, die durch ihn oder durch Dritte, die auf dessen Veranlassung die Leistungen des Gästehaus garni in Anspruch nehmen, verursacht werden.?Wir übernehmen keine Haftung bei Verlust Ihrer mitgebrachten Wertgegenstände, Sachen und Geräte weder im Haus noch auf dem Parkplatz und dem gesamten Grundstück! Für Fahrzeuge und deren Inhalt übernehmen wir keine Haftung. Soweit dem Gast ein Pkw-Stellplatz zur Verfügung gestellt wird, besteht keine Überwachungspflicht des Gästehauses. Auf dem Grundstück gilt Schrittgeschwindigkeit und gegenseitige Rücksichtnahme. Für Schäden die bei Benutzung des Grillplatzes entstehen übernehmen wir keine Haftung. Wir fordern einen ordnungsgemäßen Umgang mit der Benutzung des Grills/Feuers.
18. Erkennbare Mängel sind unverzüglich, spätestens bei Abreise anzuzeigen.
19. Das Einbringen von privaten elektrischen Geräten ist untersagt. Das Aufstellen von eigenen Möbeln bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung.
20. Der Gast ist verpflichtet sich mit dem Fluchtplan vertraut zu machen.
21. Wir bitten um gegenseitige Rücksichtnahme und wegen Lärmbelästigung ab 22.00 Uhr um Zimmerlautstärke.
22. Mit Zustandekommen einer Buchung akzeptiert der Gast die Geschäftsbedingungen. Es gilt deutsches Recht. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Gästehauses.
13. Der Anreisetag gilt als ein Miettag und wird als solcher berechnet. Es wird ein Übernachtungspreis vereinbart. Am Anreisetag stehen dem Gast die bestellten Zimmer und Ferienwohnungen ab frühestens 13.00 Uhr zur Verfügung. Am Abreisetag muss der Gast die Zimmer/Ferienwohnung bis 10 Uhr verlassen, um dem Vermieter Gelegenheit zu geben, diese für den nachfolgenden Gast wieder herzurichten. Bei darüber hinausgehender Nutzung werden 100% des Übernachtungspreises fällig, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden.
14. Die Nebenkosten (wie Strom, Heizung usw.) sind im Mietpreis inbegriffen. Das Mitbringen von Hunden bedarf unserer Zustimmung. Der Gast ist dazu verpflichtet, den Wunsch, ein oder mehrere Haustiere mitzubringen, vorab anzuzeigen. Wenn wir dem Mitbringen von Haustieren zustimmen, so geschieht dies unter der Voraussetzung, dass die Haustiere unter der ständigen Aufsicht des Gastes stehen sowie frei von Krankheiten sind und auch sonst keine Gefahr für die übrigen Gäste darstellen.
15. Das Gästehaus haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Gästehaus garni haftet für alle gesetzlichen und vertraglichen Ansprüche grundsätzlich nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.
16. Salvatoresche Klausel: Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
17. Der Vertragspartner haftet für sämtliche Schäden, die durch ihn oder durch Dritte, die auf dessen Veranlassung die Leistungen des Gästehaus garni in Anspruch nehmen, verursacht werden.?Wir übernehmen keine Haftung bei Verlust Ihrer mitgebrachten Wertgegenstände, Sachen und Geräte weder im Haus noch auf dem Parkplatz und dem gesamten Grundstück! Für Fahrzeuge und deren Inhalt übernehmen wir keine Haftung. Soweit dem Gast ein Pkw-Stellplatz zur Verfügung gestellt wird, besteht keine Überwachungspflicht des Gästehauses. Auf dem Grundstück gilt Schrittgeschwindigkeit und gegenseitige Rücksichtnahme. Für Schäden die bei Benutzung des Grillplatzes entstehen übernehmen wir keine Haftung. Wir fordern einen ordnungsgemäßen Umgang mit der Benutzung des Grills/Feuers.
18. Erkennbare Mängel sind unverzüglich, spätestens bei Abreise anzuzeigen.
19. Das Einbringen von privaten elektrischen Geräten ist untersagt. Das Aufstellen von eigenen Möbeln bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung.
20. Der Gast ist verpflichtet sich mit dem Fluchtplan vertraut zu machen.
21. Wir bitten um gegenseitige Rücksichtnahme und wegen Lärmbelästigung ab 22.00 Uhr um Zimmerlautstärke.
22. Mit Zustandekommen einer Buchung akzeptiert der Gast die Geschäftsbedingungen. Es gilt deutsches Recht. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Gästehauses.